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Abfallentsorgungsanlagen, immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallentsorgungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Dies können beispielsweise Abfallsortieranlagen, Abfallumschlagsanlagen, Kompostierungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen oder Abfalllager sein.

Diese Anlagen haben eine besondere Umweltrelevanz. Sie dürfen erst errichtet und betrieben werden, wenn hierfür eine Genehmigung nach dem "Bundes-Immissionsschutzgesetz /BImSchG" erteilt wurde. Für welche Anlagen dies gilt, ist im Anhang unter Nummer 8 der "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, 4. BImSchV" abschließend festgelegt. Alle anderen Abfallentsorgungsanlagen, mit Ausnahme von Deponien, bedürfen lediglich einer baurechtlichen Genehmigung. Deponien sind im Hessen-Finder als eigenständige Leistung aufgeführt.

Die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Hessen wird im "Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG/Durchführung von Genehmigungsverfahren" dargestellt. Das Verfahrensbuch beschreibt den Verfahrensablauf, bietet Hilfestellung in Fragen der Verfahrensführung und dient als Informationsquelle bei spezifischen Verfahrensfragen.
 

Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG – Durchführung von Genehmigungsverfahren

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Hier werden Sie umfassend darüber beraten, was zu beachten ist und welche Antragsunterlagen Sie einreichen müssen.
 

Für reine Baugenehmigungsverfahren hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein "Merkblatt immissionsschutzrechtliche Belange bei Bauvorhaben" herausgebracht, das erste Hinweise beinhaltet, was aus Sicht des Immissionsschutzes bei Bauvorhaben zu beachten ist.

Merkblatt immissionsschutzrechtliche Belange bei Bauvorhaben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Das HMUKLV hat dazu Formulare entwickelt, die vom Antragsteller auszufüllen sind.

Die Formulare für die "Antragsunterlagen in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -Land Hessen" finden Sie als Download auf der Homepage des HLNUG unter dem Pfad Startseite/Luft/Downloads/Downloads-Genehmigungsverfahren. In der den Formularen vorangestellten "Anleitung" wird nochmals ausführlich dargestellt, was neben den Formularen an Unterlagen vorgelegt werden muss wie z. B. Beschreibungen des Vorhabens, Lagepläne und weitere Unterlagen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen sind. Ein Genehmigungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig sind und allen inhaltlichen Anforderungen entsprechen.

Grundsätzlich empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme des Antragstellers mit der zuständigen Genehmigungsbehörde. Bereits vor der Einreichung der Antragsunterlagen sollte der Antragsteller das Angebot zu Beratungsgesprächen nutzen, um vorab Art und Umfang der Unterlagen, den Ablauf des Genehmigungsverfahrens, die rechtlichen Grundlagen und einzelfallspezifische Fragen zu klären. Damit kann eine erhebliche Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens erreicht werden.

Bei reinen Bauvorhaben empfiehlt es sich, zum Beratungsgespräch die ausgefüllte "Checkliste Bauvorhaben" mitzubringen, die Angaben über möglicherweise von dem geplanten Vorhaben ausgehende Emissionen beinhaltet.

 

Checkliste Bauvorhaben

Welche Gebühren fallen an?

Die Berechnung der Gebühren und Auslagen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in Hessen erfolgt gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des HMUKLV. Die Gebühren berechnen sich anteilig entsprechend der Höhe der Investitionskosten des geplanten Vorhabens.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind gesetzlich Fristen vorgegebenen. Für die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen nach Eingang des Antrages ist ein Zeitraum von maximal einem Monat vorgesehen. Die Zeit wird unterbrochen, wenn Unterlagen fehlen.

Bearbeitungsdauer

Nach der Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen dauert das eigentliche Genehmigungsverfahren in der Regel zwischen 3 und 7 Monaten, abhängig davon, ob es veröffentlicht werden muss oder nicht.

Rechtsbehelf

Ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid beinhaltet immer auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit werden Betroffene über die Möglichkeit der Klageerhebung sowie über Frist, Form und Inhalt der Klage und die Adresse des zuständigen Verwaltungsgerichts informiert. Nähere Informationen sind der Verwaltungsgerichtsordnung zu entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Umfassende Informationen zum Genehmigungsverfahren erhalten Sie auf den Homepages der Regierungspräsidien  Darmstadt, Gießen und Kassel
 

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren

Bemerkungen

Die Errichtung und der Betrieb von Deponien bedürfen einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
 

Deponien

Fachlich freigegeben am 22.05.2017 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
  • Parkplätze:
  • Rathaushof
    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
  • Pretlackstraße
    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
  • Rathaushof
    Behindertenparkplatz: 2
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • behindertengerecht
  • 06164 9303-0
  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Sonja Haller

  • 353353021
    Raum 1.7
  • 06164 9303-20
  • 64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Haltestellen:
  • Luisenplatz
    Linie: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
    Linie: 2, 3, 6, 7, 8, 9
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 6151 12-8701
  • Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr