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Vereinsförderung

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Richtlinien für die Vereinsförderung

Förderungssätze:

  1. Jeder Ortsverein erhält zur Mitfinanzierung seiner allgemeinen Vereinsausgaben einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 40,00 EUR zuzüglich eines Betrages von 0,25 EUR je Vereinsmitglied.
  2. Außerdem erhalten alle Vereine, die ganzjährlich Jugendarbeit betreiben, für jeden aktiven Jugendlichen unter 18 Jahren einen Zuschuss in Höhe von 6,00 EUR/Jahr. Ist ein Jugendlicher in mehreren Abteilungen eines Vereins aktiv tätig, so kann er nur einmal bezuschusst werden. Außerdem muss der Jugendliche Vereinsmitglied sein.

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Gemeindezuschusses:

  1. Die Zielsetzung des Vereins darf nicht gegen bestehende Rechts- und Ordnungsprinzipien verstoßen.
  2. Die Vereinsführung muss von einem Vorstand vorgenommen werden, der durch die Mitgliederversammlung gewählt wurde.
  3. Die Jahresrechnung des Vereins ist von gewählten Rechnungsprüfern zu überprüfen. Über das Ergebnis muss in der Jahreshauptversammlung Bericht erstattet werden.
  4. Die Aufinahmebedingungen des Vereins müssen in einem vertretbaren Rahmen liegen, so dass für jeden Bürger der Gemeinde Fränkisch-Crumbach die Möglichkeit besteht, die Mitgliedschaft zu erwerben.
  5. In Zweifelsfällen behält sich der Gemeindevorstand vor, Einsicht in die Mitgliederlisten und Kassenprüfberichte zu nehmen.

Die Anträge (siehe Reiter "Downloads") sind ausgefüllt bis spätestens zum 30. Juni eines jeden Jahres - mit Stand zum 31.12. des Vorjahres - bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Zum Betrachten benötigen Sie das Programm Adobe Acrobat Reader.

Zuständiger Fachbereich

Vereinsförderung und Ehrenamt