Zwei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden, auch nach Aussprache in den Gremien, nun umgesetzt. In der Heimstättenstraße kehren wir zurück zu einer Rechts-vor-Links-Regelung statt einer durchgängigen Vorfahrtsstraße. Vor 20 Jahren galt eine Beschilderung als verkehrswichtige Verbindung als Voraussetzung dafür, dass die anstehende grundhafte Erneuerung mit Geld des Landes Hessen gefördert werden konnte - nun ist die Bindungsfrist abgelaufen und wir sind wieder frei in unserer Entscheidung.