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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Der Gemeindebereich ist in folgende Räum- und Streubezirke eingeteilt:
Bezirk I:
- (Bahnhofstraße)
- Rodensteiner Straße
- Senioren- und Pflegeheim Haus Rodenstein
Bezirk II:
- Am Lohberg
- Schafhofgasse
- Buswendeschleife Rodensteinschule
- Klostergasse
- Ausfahrt und Parkplatz DRK und Feuerwehr
- Pretlackstraße
- Allee (Erbacher Straße)
- Darmstädter Straße bis Heilsruhe (Waldkindergarten)
- Heimstättenstraße
- Goethestraße
- Schillerstraße
- Georg-Büchner-Straße bis Ecke Heimstättenstraße
- Raiffeisenstraße
- Adalbert-Stifter-Straße
- Berliner Straße
- Mozartstraße
- Auf dem Zieglers
- Jahnstraße
Bezirk III:
- Baugebiet „Auf der Beine“
- Saroltastraße
- Lichtenberger Straße
- Elisabethenstraße
- Seedamm
- Schleiersbacher Straße bis Ecke Römersberg
- Römersberg
Bezirk IV:
- Am Hexenberg
- Sandweg
- Friedhofstraße
Bezirk V:
- Erlau
- Holunderhof
- Rodenstein
- Güttersbach
- Christiansweg
Bezirk VI:
- Bierbach
- Parkweg
- Wingertsgasse
- Schleiersbach
Die Bezirke werden von den Fahrzeugen geräumt.
Bei Durchführung des Räum- und Streudienstes ist zu beachten, dass die Bezirke I + II auf jeden Fall vorrangig geräumt und gestreut werden, damit die Zufahrt zum "Haus Rodenstein" gewährleistet ist und der Schulbusverkehr nicht behindert wird.
Die Zufahrtsstraße der Holzwiese und der unbefestigte Teil der Straße am Weinberg dürfen, sofern es die Straßenlage erlaubt, nur geräumt werden. Ein Einsatz von Streusalz auf nicht versiegelten Wegen wurde seitens der Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises untersagt.
In begründeten Ausnahmen kann eine Abweichung von der Reihenfolge der Bezirke (Ausnahme I+II) erfolgen.
Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Fachlich freigegeben am 26.04.2013 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung
Kontakt
Gemeindevorstand Fränkisch-Crumbach - Ordnungsamt
Rodensteiner Straße 8
64407 Fränkisch-Crumbach
Haltestellen:
Fränkisch-Crumbach Kirche
Linie: 10.1
Linie: 693
Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
Linie: X69
Parkplätze:
Rathaushof
Parkplatz: 8
(gebührenfrei)
Pretlackstraße
Parkplatz: 6
(gebührenfrei)
Rathaushof
Behindertenparkplatz: 2
(gebührenfrei)
kein Aufzug
behindertengerecht
06164 9303-0
06164 9303-93
gemeinde@fraenkisch-crumbach.de
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Helga Kowarsch
Zuständiger Fachbereich
Ordnungsamt
Aktuelles
Bürgermeister-Blog
20. Januar 2017Wenn Eis und Schnee angesagt ist, rückt unser Bauhof aktuell wieder zum Winterdienst aus. Grundlage ist der Räum- und Streuplan, den der Gemeindevorstand verabschiedet hat.
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