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Gemeindevorstand

Zusammensetzung (§ 65 HGO)

Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten Beigeordneten und weiteren Beigeordneten. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein.

Aufgaben des Gemeindevorstandes (§ 66 HGO)

Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.

Beschlussfassung (§ 67 HGO)

Der Gemeindevorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel nicht öffentlich sind. In einfachen Angelegenheiten können die Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn niemand widerspricht.
Geheime Abstimmung ist unzulässig.

Sitzungen

Geplante Sitzungstermine in der Zukunft erscheinen kursiv.
Datum Sitzung Periode ab TOP

Sitzungsdienst

Alle Mandatsträger haben Zugriff auf ein Ratsinformationssystem (RIS), das in diese Website unmittelbar integriert ist. Nach Anmeldung können sie Sitzungsvorlagen und Drucksachen zu den Tagesordnungspunkten unter der jeweiligen Sitzung herunterladen.

Terminkalender

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