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Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
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Handwerker-Parkausweis beantragen
Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Voraussetzungen
für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Die Sanierung unserer Ortszufahrten der K 75 ist im Gange und läuft nach Plan. Der Brunnenweg hat in kürzester Zeit eine neue Deckschicht erhalten und wurde sogleich wieder freigegeben.
Im letzten Jahr haben wir bekanntlich einige Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Weg gebracht, die nun Realität werden. Gemeinsam mit Brensbach und Reichelsheim wurde der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk "Rodenstein" errichtet.