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Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Online erledigen
Voranzeige Sterbefall
Bestatter können die Daten zur Voranzeige von Sterbefällen elektronisch an das Standesamt übermitteln. Als Bestattungsunternehmen senden Sie bei Interesse an dieser Funktion einfach eine kurze Nachricht an das Standesamt. Wir senden Ihnen daraufhin einen Link, den Sie kostenfrei benutzen können.
Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
An wen muss ich mich wenden?
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Das Einwohnermeldeamt ist vom 25.03.-29.03.2024 geschlossen.
Das Standesamt ist in dieser Woche nur nach vorheriger telefonischer Absprache über die Zentrale der Gemeindeverwaltung (06164-93030) in dringenden Angelegenheiten erreichbar.