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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Um zu erfahren, ob zu natürlichen oder juristischen Personen Veröf-fentlichungen betreffend Insolvenzverfahren erfolgt sind, kann im zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichungsportal mittels Eingabe verschiedener Suchparameter nach Informationen gesucht werden.
Sie benötigen Informationen, ob über eine natürliche oder juristische Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen?
Im bundesweiten Internetportal veröffentlichen die Gerichte Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren.
Im Portal sind öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren betreffend beispielsweise
- die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
- die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
- der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
- Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung der Insol-venzverwalterin / des Insolvenzverwalters, der Treuhänderin / des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigeraus-schusses,
- Terminbestimmungen,
- Entscheidungen zur Restschuldbefreiung
auffindbar.
Auf der Seite finden Sie die Insolvenzbekanntmachungen aller deutschen Insolvenzge-richte.
An wen muss ich mich wenden?
An das Insolvenzgericht
Das zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.
Voraussetzungen
Für die Onlinerecherche benötigen Sie einen Internetzugang.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Onlinerecherche benötigen Sie keine Unterlagen bzw. Nachweise.
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunft durch das Insolvenzgericht ist kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten sofort eine Auskunft.
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium der Justiz
Fachlich freigegeben am 23.12.2022 durch:
Hessisches Ministerium der Justiz