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Elterngeld Informationserteilung

Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.

Sie werden Eltern und haben Fragen zum Thema Elterngeld? Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.

Zuständige Stelle

Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben am 24.04.2024 durch:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
  • Schottener Weg 3
    64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • am Messplatz
  • 06151 738-0
  • 06151 738-133
  • Sprechzeiten:

    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

  • Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.