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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Fachlich freigegeben durch:
Kommunale Rahmenleistung