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Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U

Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten. 

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.

Integrationskompass

Verfahrensablauf

Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
 

Voraussetzungen

- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Was sollte ich noch wissen?

Förderrichtlinie und FAQ

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben am 18.09.2018 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • 64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 6151 12-5168
  • Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr