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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?
Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Voraussetzungen
Der Bauleiter hat gewechselt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Fachlich freigegeben am 26.09.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen