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Das Land Hessen erstattet hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer anerkannten Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag.
Hessische Beschäftigte können ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch für Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes geltend machen.
Solche Schulungen sollen Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Als Ehrenämter im Sinne des Gesetzes gelten nur solche, die in Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens oder in sonstigem besonderen Gemeinwohlinteresse ausgeübt werden.
Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Voraussetzungen
Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).
Bescheinigung der Organisation/Einrichtung über die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung über die Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an der Schulungsveranstaltung
- Nachweis der Anerkennung als Bildungsurlaub
- Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Verdienstbescheinigung/Gehaltsabrechnung des Freistellungsmonats
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben am 11.10.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Haltestellen:
Bushaltestelle "Magazinhof"
Linie: Linie 11
Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
Linie: Linien 3 und 7
Parkplätze:
offenes Parkhaus
(gebührenfrei)
Aufzug: vorhanden
behindertengerecht
0561 106-0
soziales@rpks.hessen.de
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
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