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Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Handwerksrolle unterscheidet nach handwerklicher Tätigkeit
- die 41 meisterpflichtigen Handwerke (Anlage A),
- die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B1),
- die handwerksfreien Gewerbe (Anlage B2).
Der Antragssteller muss für jede Eintragung seine fachliche Qualifizierung nachweisen (Bsp. Meisterbrief).
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der fachlichen Qualifikation
- In der Regel: Meisterbrief
- Für Ausnahmeverfahren (§7a, §7b, §8, §9 HwO) ggf.auch andere Dokumente
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.