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Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Klasseneinweisungsberechtigung (CRI), Fluglehrerberechtigung (FI) oder Fluglehrerberechtigung beantragen.
 

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen.
 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf eine Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder eine Fluglehrerberechtigung.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium: 

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Verkehr

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien: 

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Verkehr

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
  • Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
  • Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
  • Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweis über Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
  • Nachweis über eine bestandene Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
  • Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben am 30.05.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  • Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Haltestellen:
  • Luisenplatz
    Linie: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
    Linie: 2, 3, 6, 7, 8, 9
  • +49 6151 12-3100
    Service-Telefon
  • +49 611 327648701
    Güterkraftverkehr
  • +49 611 327642222
    Luftverkehr
  • +49 611 327648702
    Lärmaktionsplanung
  • +49 611 327642223
    Schallschutz
  • Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr



    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr