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Feststellung der länderspezifischen Eignung von Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberinnen für eine internationale Adoption

Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Eignungsprüfung auch länderspezifisch für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

Die internationale Adoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
 

Verfahrensablauf

Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

  1. Bewerbungsverfahren in Deutschland und Registrierung als Adoptiveltern im Ausland
  2. Kindervorschlag, Kennenlernreise und gerichtliches Adoptionsverfahren im Ausland
  3. Anerkennung der internationalen Adoption in Deutschland (je nach Herkunftsland des Kindes) 

Nach einer positiven Feststellung der allgemeinen und länderspezifischen Eignung für die Aufnahme eines Kindes im Ausland wird die Adoptionsbewerbung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes an die zuständige Stelle im Herkunftsland des Kindes versandt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine anerkannte Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft oder die gemeinsame Zentral Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen.
 

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen

Eine länderspezifische Eignungsprüfung findet erst statt, wenn die allgemeine Eignung als Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberin für die Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland festgestellt wurde. 

Jedes Heimatland des Kindes hat verschiedene Voraussetzungen, beispielsweise die Ehedauer. Unerlässlich ist daher, dass vor der Aufnahme des internationalen Adoptionsverfahrens ein Beratungsgespräch stattfindet beziehungsweise geklärt wird, welche Auslandsvermittlungsstelle für Sie tätig wird. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bewerbung im Ausland werden, je nach Herkunftsland des Kindes, unterschiedliche Dokumente benötigt. Die Fachkräfte werden Sie ausführlich darüber informieren. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Dokumente für die Bewerbung im Ausland haben zum Teil eine Gültigkeitsdauer. Die Fachkräfte werden Sie ausführlich darüber informieren.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

Fachlich freigegeben am 30.10.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration