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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.
Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.
- Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.
Voraussetzungen
Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, ggf.Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen bestehen je nach Antragsart.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben am 18.08.2022 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen