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Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. n.
Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.
Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.
Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Welche Gebühren fallen an?
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am 01.02.2013 durch:
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)